Die Hauptuntersuchung
Denn bei der Hauptuntersuchung, oftmals auch TÜV genannt, zeigt sich in der Regel, ob der Besitzer und sein Automobil auch zukünftig gemeinsame Wege fahren werden.
Was genau bei der Hauptuntersuchung überprüft wird und welche Dinge Autofahrer bereits vorher wissen sollten, möchte ich in diesem Beitrag zusammenfassen.
Die gesetzliche Seite
In Deutschland zugelassene Automobile müssen jeweils in Intervallen von 2 Jahren zur Hauptuntersuchung. Eine Ausnahme bilden lediglich Neuwagen, bei denen das Intervall bei der ersten Untersuchung 3 Jahre beträgt.
In beiden Fällen erfolgt die Dokumentation über eine Plakette auf dem Nummernschild, die das Jahr der nächsten Untersuchung abbildet. Zusätzlich wird vom Prüfer ein schriftlicher Prüfbericht erstellt, der alle relevanten Untersuchungsergebnisse enthält.
Sollten sich während der Überprüfung Mängel herausstellen, muss der Autobesitzer diese innerhalb einer vorgegebenen Frist beseitigen lassen. Ein Anbringen der Plakette erfolgt dann erst nach nochmaliger Vorstellung des Fahrzeugs.
Die Qual der Wahl - Prüfstätten im Vergleich
Neben Fach- und freien Werkstätten bieten verschiedene Prüfgesellschaften die Untersuchung von Kraftfahrzeugen an. Da die Kosten sich in der Regel nur geringfügig unterscheiden, spielen weitere Faktoren eine Rolle bei der Auswahl.
Fachwerkstätten, meist eingegliedert an Autohäuser, werden oftmals von Autofahrern aufgesucht, die ihr Fahrzeug dort auch gekauft haben. Der Vorteil hierbei ist, dass der Fachhändler die gängigen Original-Ersatzteile auf Lager hat und diese bei festgestellten Mängeln zeitnah - meist noch während der Anwesenheit des Prüfers - austauschen kann.
Einer sofortigen Erteilung der Plakette steht dann nichts mehr im Wege und der Autobesitzer spart sich die weitere Vorführung des Wagens. Dieser Service hat aber in der Regel auch seinen Preis. Original-Ersatzteile sind oftmals deutlich teurer als gleichwertige Artikel fremder Anbieter.
Freie Werkstätten dagegen beziehen Ersatzteile im Normalfall aus dem Zubehörbereich und sind dadurch deutlich günstiger als das Original. Da diese Werkstätten jedoch oftmals inhabergeführt sind und ohne weiteres Personal auskommen, kann es bei dem Austausch defekter Teile durchaus zu einer Verzögerung kommen, die eine erneute Vorstellung zur Untersuchung notwendig macht.
Prüfgesellschaften hingegen bieten ausnahmslos nur die reine Überprüfung der Fahrzeuge an, ein Austausch oder die Reparatur defekter Teile erfolgt nicht. Hier ist also bei festgestellten Mängeln eine zweite Vorstellung grundsätzlich notwendig, die zusätzlich Zeit und Geld kostet.
Auf Herz und Nieren
In allen Prüfstätten erfolgt die Untersuchung durch einen zertifizierten Prüfer. Als Leitfaden gelten hierbei die Aspekte Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz. In den meisten Fällen beginnt die Überprüfung durch den Sachverständigen mit einer Fahrt der Hebebühne.
Hierbei wird das Fahrzeug bereits den ersten Tests unterzogen und der Prüfer vergewissert sich, dass die Airbags sowie ESP und ABS funktionieren. Auch Geräusche oder abgefahrene Stoßdämpfer können vom Prüfer festgestellt werden. Danach erfolgt die weitere Überprüfung auf der Hebebühne. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Licht- und Bremsanlagen. Auch das Erscheinungsbild des Fahrzeugs und die allgemeine Verkehrstauglichkeit sind weitere Kriterien bei der Überprüfung.
Zudem wird bei getunten Fahrzeugen überprüft, ob die Aufbauten fachgerecht ausgeführt und eingetragen sind. Auch ein aktueller Verbandskasten und ein Warndreieck und Warnwesten müssen im Auto vorhanden sein. Erst wenn die gesamte Überprüfung des Fahrzeugs ohne Mängel erfolgt ist, wird die Plakette ausgegeben und das Fahrzeug damit für zwei weitere Jahre als fahrtüchtig und verkehrssicher ausgegeben.